Standards der auto-plus-Händler

Im Netz von auto-plus gibt es 38 Händler, die Ihnen die besten Dienstleistungen auf dem Gebiet von Gebrauchtwagen anbieten.

Jeder der Händler muss strenge Standards des Verkaufs, zusätzlicher Dienstleistungen sowie des Aussehens der Verkaufsfläche erfüllen. Die Standards werden jedes Jahr durch die Methode des so genannten: „Mystery shopping“ überprüft. Zu dem Händler kommt ein „Mystery shopper“ – „geheimer“ Kunde und hat Interesse an einem Wagen sowie an zusätzlichen Dienstleistungen. Der Händler, da er nicht weiß, dass es sich um einen „geheimen“ Kunden handelt, muss seine Professionalität im natürlichen Umfeld beweisen. Alles wird danach ausgewertet und anhand der Ergebnisse wird mit dem Händler über die ständige Verbesserung auf dem Gebiet des Verkaufs von Gebrauchtwagen gesprochen.

  1. Verkaufsfläche zur Ausstellung der Gebrauchtfahrzeuge
    1. Größe der Verkaufsfläche
      1. Die Größe der Verkaufsfläche wird durch die Anzahl der ausgestellten Fahrzeuge bestimmt. Die Mindestzahl der zum Verkauf ausgestellten Wagen, die der Händler zwecks Aufnahme in das Programm der Gebrauchtwagen erfüllen muss, ist 30*. Auf jedes ausgestellte Fahrzeug entfällt eine Fläche von 20 m2, was bedeutet, dass die für den Verkauf von Gebrauchtfahrzeugen bereitgestellte Fläche mindestens 600 m2 ** betragen muss.

        * in den ersten 6 Betriebsmonaten mind. 20 Fahrzeuge
        ** in den ersten 6 Betriebsmonaten mind. 400 m2
    2. Prodejna Lage des Areals der Vertriebsstelle von Gebrauchtfahrzeugen
      1. Der ganze Raum des Areals des Gebrauchtwagenverkaufs sollte sich in Nähe einer Vertriebsstelle für neue Fahrzeuge bzw. in Nähe eines frequentierten Orts befinden.
    3. Oberfläche
      1. Sämtliche Fußwege, Wege und Parkplätze müssen asphaltiert sein, ggf. können Gehwege aus Pflastersteinen angelegt werden.
      2. Die Fläche, auf der die zum Verkauf bestimmten Fahrzeuge platziert werden sollen, muss minimal gefestigt sein (Schotter).
    4. Identifikation der Vertriebsstelle für Gebrauchtfahrzeuge
      1. Jede Vertriebsstelle muss unbedingt nach der Vorlage und den Anweisungen der Import Volkswagen Group s.r.o. im Sinne der einheitlichen Identifikation des Programms von Gebrauchtfahrzeugen gekennzeichnet werden.
  2. Anforderungen an die Personalbesetzung
    1. Händler
      1. Bei einem Jahresumfang von bis zu 150 verkauften Fahrzeugen muss den Verkauf der Gebrauchtfahrzeuge mindestens ein Händler gewährleisten.
      2. Sofern der Verkauf von Gebrauchtfahrzeugen diese Grenze überschreitet, ist erforderlich einen Händler nur für den Verkauf von Gebrauchtfahrzeugen zu bestimmen, der keine andere Funktion in der Firma bekleiden wird.
      3. Bei einem Jahresumfang von über 300 Fahrzeugen ist erforderlich eine weiteren Händler zu bestimmen.
    2. Verkaufsleiter
      1. Bei einem Jahresumfang von über 1000 verkauften Gebrauchtfahrzeugen ist erforderlich einen Verkaufsleiter zu bestimmen, dessen Arbeitsinhalt sein wird den Ablauf der ganzen Abteilung zu koordinieren. Dieser Mitarbeiter wird im Rahmen der Firma keine andere Funktion ausüben.
    3. Techniker
      1. Zwecks Ermittlung des technische Zustands des Fahrzeugs beim der Annahme ist notwendig ein Protokoll über den technischen Zustand des Kraftfahrzeugs aufzunehmen. Zu diesem Zweck ist erforderlich einen Techniker zu bestimmen, der außer seinem Arbeitsinhalt genau diese technische Kontrolle durchführen und das Protokoll über den technischen Zustand des Kraftfahrzeugs aufnehmen wird.
      2. Sofern die Gesamtzahl der verkauften Gebrauchtfahrzeuge die Grenze von 300 Wagen jährlich überschreiten wird, wird dieser Techniker nur der Verkaufsabteilung für Gebrauchtfahrzeuge zugeteilt.
    4. Bürokraft (Assistent des Händlers)
      1. Zur Gewährleistung einer fehlerfreien Registrierung, An- und Abmeldung der Fahrzeuge am DI (Verkehrsinspektorat) der Polizei der Tschechischen Republik und zur Erledigung von Leasingverträgen ist erforderlich einen Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin bereitzustellen, der/die die komplette Agenda für Gebrauchtwagen besorgen wird. Dieser Mitarbeiter wird auch den Reporting für die Import Volkswagen Group s.r.o. und in Zukunft für die WWW-Seiten besorgen.
      2. In Abhängigkeit von der Anzahl der verkauften Gebrauchtfahrzeuge pro Jahr ist es möglich diesen Mitarbeiter nur in Halbzeitbeschäftigung (bei einer Stückzahl von 300 und mehr Wagen pro Jahr nur in Vollzeitbeschäftigung) einzustellen.
  3. Ausstattung der Betriebsstätte, des Büros und technische Vorkehrung
    1. Platzierung des Büros der Vertriebsstelle für Gebrauchtfahrzeuge
      1. Das Büro des Gebrauchtfahrzeugehändlers muss so platziert werden, damit es einen mühelosen Zugang für die Kunden ermöglicht und gleichzeitig dem Händler eine gehörige Übersicht über das Geschehen auf der Verkaufsfläche bietet.
    2. Ausstattung des Büros der Vertriebsstelle für Gebrauchtfahrzeuge
      1. Jedes Büro muss außer mit Möbeln auch mit einem Computer, Telefon und Faxgerät ausgestattet werden.
      2. Der Computer muss mindestens mit dem Prozessor Pentium arbeiten und sollte das Operationssystem Windows mit einem Anschluss an das Internet installiert haben.
    3. Software zur Bewertung von Fahrzeugen
      1. Ein unbedingt notwendiger Bestandteil der Ausstattung des Büros des Händlers ist eine installierte Software zur Bewertung von Fahrzeugen.
    4. Technische Ausstattung
      1. Zwecks Ermittlung des komplexen technischen Zustands des angenommenen Fahrzeugs ist erforderlich eine Hebebühne frei zu geben, die außer anderem auch zur technischen Kontrolle und für das Protokoll über den technischen Zustand des Kraftfahrzeugs dienen wird. Diese Hebebühne sollte so platziert werden, dass auch der Kunde Zugang zu ihr hat.
  4. Exposition der zum Verkauf bestimmten Fahrzeugen Status ausgesetzt Fahrzeuge
    1. Angebot der ausgestellten Gebrauchtfahrzeuge
      1. Das gesamte Angebot der ausgestellten Gebrauchtfahrzeuge sollte eine ganze Palette an Wagen umfassen, und zwar vom Gesichtspunkt des Preises, der zurückgelegten Kilometer und des Alters.
      2. Es ist nicht zulässig in das gesamte Angebot Fahrzeuge aufzunehmen, die nicht in die Tschechische Republik von einem offiziellen Importeur eingeführt worden sind, d.h., individuelle Importe und Fahrzeuge, bei denen Befürchtungen bestehen, dass sie eine unklare Herkunft haben.
      3. Der Händler muss in der Lage sein dem Kunden eine 100-prozentige Herkunft des Fahrzeugs und einen derartigen technischen Zustand zu garantieren, der im Protokoll über den technischen Zustand des Fahrzeugs eingetragen ist.
    2. Zustand der ausgestellten Fahrzeugen
      1. Die zum Verkauf ausgestellten Gebrauchtwagen müssen sich unbedingt in einem optisch ausgezeichneten Zustand befinden. Der technische Zustand muss im Protokoll über den technischen Zustand des Kraftfahrzeugs eingetragen sein.
    3. Identifikation der ausgestellten Gebrauchtfahrzeuge
      1. Alle zum Verkauf bestimmten Gebrauchtwagen müssen mit dem Preis, einem Leasingangebot und mit der Beschreibung des Fahrzeugs (km-Stand und Ausstattung) gekennzeichnet werden.
      2. Zu dieser Kennzeichnung, die Bestandteil der gesamten Identifikation der Vertriebsstelle ist, dienen die Vorlagen der Import Volkswagen Group s.r.o.
    4. Anordnung der ausgestellten Fahrzeugen
      1. Alle Fahrzeuge müssen auf der Verkaufsfläche so ausgestellt werden, damit sie eine einheitliche Gruppe bilden und gleichzeitig eine attraktive Repräsentation darstellen.
  5. Kontrolle des technischen Zustands
    1. Kontrolle des technischen Zustands, „Protokoll über den Zustand des Kraftfahrzeugs“ Kontrolle des technischen Zustands
      1. Zwecks Festlegung des vorläufigen Ankaufpreises ist erforderlich den Wagen von technischer und optischer Seite aus zu überprüfen. Der Techniker übernimmt das Automobil vom Kunden und stellt es auf die Hebebühne. Zusammen mit dem Kunden kontrolliert er komplett das ganze Automobil, wobei er sämtliche Mängel in das bereitstehende Formular „Protokoll über den Zustand des Kraftfahrzeugs“ einträgt.
      2. Der Techniker erstellt in kürzester Zeit einen Kostenvoranschlag für die Reparatur der zu Protokoll genommenen Mängel. Im Fall, dass es sich um ein Fahrzeug einer Nichtkonzernmarke handelt, legt der Techniker den Kostenvoranschlag nach der Konsultation mit dem zuständigen, autorisierten Kundendienst fest.
      3. Ein untrennbarer Bestandteil der Abnahme ist die Prüfung des Kundendienstbuchs. Die Tatsache, ob es dem Fahrzeug beiliegt oder nicht, beeinflusst selbstverständlich in bestimmtem Maße den Ankaufspreis dieses Fahrzeugs.
      4. Sämtliche Unterlagen bekommt der Kunde immer in einer Kopie, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob er das Automobil verkauft oder nicht. Eine Kopie des Kaufvertrags erhält er nur im Fall, dass das Geschäft zustande kommt.
      5. Der Kunde geht nicht mit leer aus und die Unterlagen dienen zu seiner Information.
  6. 6. Aufnahme des Gebrauchtfahrzeugs zum Verkauf
    1. Behebung von Mängeln
      1. Sofern sich das Fahrzeug bereits in Besitz des Händlers befindet (ist also abgekauft), ist erforderlich vor der Aufnahme dieses Fahrzeugs zum Verkauf technische Mängel, die im Protokoll über den Zustand des Kraftfahrzeugs eingetragen sind, zu beheben.
      2. Diese Reparatur muss im Interesse des Händlers in kürzester Zeit ab dem Ankaufdatum verlaufen. Sollte sich die Reparaturzeit wesentlich verlängern, verliert der Wagen an Wert und die Gewinnhöhe verringert sich.
    2. Kosmetische Vorbereitung
      1. Vor der Aufnahme des Fahrzeugs zum Verkauf ist außer einer Reparatur des Wagens erforderlich ihn auch optisch vorzubereiten. Bei diesem Prozess empfehlen wir folgende Grundpunkte einzuhalten:
        1. komplette Reinigung des Innenraums, inkl. der Sitzbezüge, Waschen der Fensterscheiben auch von innen, Reinigung des Kofferraums
        2. komplettes Waschen von außen, inkl. der Radteller, Waschen des Motors und des unteren Teils des Wagens
        3. Entfernung aller Aufkleber und Beläge außen und innen
        4. Nachpolieren des Lacks und der Reifen
    3. Kennzeichnung des Fahrzeugs mit dem Preis und der Aufnahme zum Verkauf
      1. Nach Beendung obig angeführter Arbeiten kann das Fahrzeug mit dem Preis, einer Beschreibung und einem Leasingangebot versehen werden.
      2. Der Händler verpflichtet sich, dass des Fahrzeugs zu einem Preis angeboten wird, der dem gegenwärtigen Marktwert in der gegebenen Region entspricht.
      3. Das reparierte, kosmetisch hergerichtete und gekennzeichnete Fahrzeug nimmt der Händler in das ganze Angebot auf uns stellt sie an dem dafür bestimmten Platz aus.
      4. Der Händler stellt nur die Wagen aus, die die angeführten Anforderungen erfüllen, die übrigen Fahrzeuge können nicht unter der Marke auto-plus eingestuft werden.
  7. Probefahrt und Verkauf des Gebrauchtfahrzeugs
    1. Aktives Verhalten des Verkäufers gegenüber dem Käufer
      1. Die grundlegende Voraussetzung zur Gewährleistung einer hohen Stückzahl der verkauften Gebrauchtfahrzeuge ist das aktive Verhalten gegenüber dem eigentlichen Verkauf dieser Fahrzeuge.
      2. Der erste Arbeitsschritt nach der Annahme des Fahrzeugs zum Verkauf ist die Prüfung der Kundendatenbank. Jeder Händler führt eine Aufstellung der Kunden, die nach einem bestimmten Fahrzeugtyp suchen, der zum Zeitpunkt ihres Besuchs bzw. Telefonats nicht im Angebot gewesen ist.
        Durch den Vergleich dieser Datenbank mit dem aktuellen Angebot gelangt der Verkäufer zu der Feststellung, ob das soeben zum Verkauf aufgenommene Fahrzeug nicht schon einen ernsthaften Interessenten hat. Wenn ja, setzt sich der Verkäufer mit dem Kunden in Verbindung und lädt ihn zu einer Probefahrt ein. Sofern für das Fahrzeug kein Interessent registriert ist, ist erforderlich allen anderen, potenziellen Kunden aktiv eine Probefahrt anzubieten.
    2. Probefahrt Grundstein des Erfolgs
      1. Jeder Händler bietet in seinem eigenen Interesse allen Interessenten ganz automatisch und ohne Aufforderung eine Probefahrt an.
      2. Während der Probefahrt mit dem Kunden ist erforderlich eine Vertretung in der Vertriebsstelle zu besorgen. Es existiert kein besseres Verkaufsargument als eine Probefahrt.
    3. Eigentlicher Verkauf des Gebrauchtfahrzeugs Eigentlicher Verkauf des Gebrauchtfahrzeugs
      1. Der Verkäufer, der mit dem Kunden in Kontakt steht, vereinbart mit dem Käufer den Verkaufspreis, legt zur Einsichtnahme das „Protokoll über den technischen Zustand des Kraftfahrzeugs“ vor und erklärt dem Kunden im Fall des Interesses die Leasingbedingungen und Versicherung.
      2. Der Händler stellt auf den Käufer die Rechnung aus und besorgt nach deren Bezahlung die Abmeldung des Fahrzeugs am DI der Polizei der Tschechischen Republik.
      3. Der Käufer bekommt bei der Übernahme des gekauften Fahrzeugs in einer Kopie das „Protokoll über den technischen Zustand des Kraftfahrzeugs“. Der abgemeldete (event. angemeldete) Fahrzeugbrief holt sich der Kunde persönlich ab oder wird ihm per Post nach der Abmeldung bzw. Übertragung am DI der Polizei der Tschechischen Republik zugeschickt.
    4. Rückfragen
      1. Jeder Händler nimmt im Rahmen der Kundenbetreuung spätestens innerhalb von 4 Wochen ab dem Datum der Auslieferung des Wagens an den neuen Besitzer mit der Anfrage, ob alles in Ordnung ist. Diese Kontakte wird der Händler in einem separaten Posten, der dafür bestimmt ist, registrieren. Der Käufer bekommt bei der Übernahme des gekauften Fahrzeugs in einer Kopie das „Protokoll über den technischen Zustand des Kraftfahrzeugs“. Der abgemeldete (event. angemeldete) Fahrzeugbrief holt sich der Kunde persönlich ab oder wird ihm per Post nach der Abmeldung bzw. Übertragung am DI der Polizei der Tschechischen Republik zugeschickt.
  8. 8. Standards der Vertriebsstelle
    1. Navigationssystem
      1. Jede Vertriebsstelle muss unbedingt nach der Vorlage und den Anweisungen der Import Volkswagen Group im Sinne der einheitlichen Identifikation des Programms Gebrauchtfahrzeuge gekennzeichnet werden. Der ganze Raum des Gebrauchtwagenverkaufsareals sollte sich in Nähe einer Vertriebsstelle für neue Fahrzeuge bzw. in Nähe eines frequentierten Orts befinden. Zur Markierung der Zufahrtsstraße zur Vertriebsstelle haben Sie die Möglichkeit einen Wegweiser – geradeaus, links, rechts zu verwenden.
    2. Kennzeichnung der Vertriebsstelle – von außen/innen
      1. Flagge:
        Vlajka
      2. Leuchtreklame,
        Aufkleber bzw. Billboard:

        Světelná reklama, samolepka či billboard

        Schild am Zaun mit WWW:
        Schild am Zaun mit WWW
      3. Značení vozů a prodejního místa
    3. Kennzeichnung der Wagen
      1. Angebot der ausgestellten Gebrauchtfahrzeuge
        1. Das gesamte Angebot der ausgestellten Gebrauchtfahrzeuge sollte eine ganze Palette von Wagen umfassen, und zwar vom Gesichtspunkt des Preises, der zurückgelegten Kilometer und des Alters.
        2. Es ist nicht zulässig in das gesamte Angebot Fahrzeuge aufzunehmen, die nicht in die Tschechische Republik von einem offiziellen Importeur eingeführt worden sind, d.h., individuelle Importe und Fahrzeuge, bei denen Befürchtungen bestehen, dass sie eine unklare Herkunft haben.
        3. Der Händler muss in der Lage sein dem Kunden eine 100-prozentige Herkunft des Fahrzeugs und einen derartigen technischen Zustand zu garantieren, der im Protokoll über den technischen Zustand des Fahrzeugs eingetragen ist.
      2. Zustand der ausgestellten Fahrzeugen
        1. Die zum Verkauf ausgestellten Gebrauchtwagen müssen sich unbedingt in einem optisch ausgezeichneten Zustand befinden. Der technische Zustand muss im Protokoll über den technischen Zustand des Kraftfahrzeugs eingetragen sein.
      3. Identifikation der ausgestellten Gebrauchtfahrzeuge
        1. Alle zum Verkauf bestimmten Gebrauchtwagen müssen mit dem Preis, einem Leasingangebot und mit der Beschreibung des Fahrzeugs (km-Stand und Ausstattung) gekennzeichnet werden.
        2. Zu dieser Kennzeichnung, die Bestandteil der gesamten Identifikation der Vertriebsstelle ist, dienen die Vorlagen der Import Volkswagen Group s.r.o. – die Unterlage unter das staatl. Kennzeichen, das staatl. Kennzeichen, die Kennzeichnung des Wagens.
        3.         staatl. Kennzeichen blau
          spz
        4.         staatl. Kennzeichen orangefarbig
          spz
      4. Anordnung der ausgestellten Fahrzeugen
        1. Alle Fahrzeuge müssen auf der Verkaufsfläche so ausgestellt werden, damit sie eine einheitliche Gruppe bilden und gleichzeitig eine attraktive Repräsentation darstellen.
        2. Es ist nicht zulässig in das gesamte Angebot Fahrzeuge aufzunehmen, die nicht in die Tschechische Republik von einem offiziellen Importeur eingeführt worden sind, d.h., individuelle Importe und Fahrzeuge, bei denen Befürchtungen bestehen, dass sie eine unklare Herkunft haben.
        3. Der Händler muss in der Lage sein dem Kunden eine 100-prozentige Herkunft des Fahrzeugs und einen derartigen technischen Zustand zu garantieren, der im Protokoll über den technischen Zustand des Fahrzeugs eingetragen ist.
    4. Kennzeichnung des Orts des Händlers
      1. Der Ort des Händlers muss auch bestimmte Standards erfüllen:
        1. Platzierung des Büros der Vertriebsstelle für Gebrauchtfahrzeuge
          1. Das Büro des Gebrauchtfahrzeugehändlers muss so platziert werden, damit es einen mühelosen Zugang für die Kunden ermöglicht und gleichzeitig dem Händler eine gehörige Übersicht über das Geschehen auf der Verkaufsfläche bietet.
        2. Ausstattung des Büros der Vertriebsstelle für Gebrauchtfahrzeuge
          1. Jedes Büro muss außer mit Möbeln auch mit einem Computer, Telefon und Faxgerät ausgestattet werden.
          2. Der Computer muss mindestens mit dem Prozessor Pentium arbeiten und sollte das Operationssystem Windows mit einem Anschluss an das Internet installiert haben.
          3. Der Ort des Händlers sollte mit dem Schild „auto-plus“ gekennzeichnet sein, egal ob aufgehängt oder auf einem Tisch gelegte:
            Cedule na stůl
        3. Software zur Bewertung von Fahrzeugen
          1. Ein unbedingt notwendiger Bestandteil der Ausstattung des Büros des Händlers ist eine installierte Software zur Bewertung von Fahrzeugen.
        4. Technische Ausstattung
          1. Zwecks Ermittlung des komplexen technischen Zustands des angenommenen Fahrzeugs ist erforderlich eine Hebebühne frei zu geben, die außer anderem auch zur technischen Kontrolle und für das Protokoll über den technischen Zustand des Kraftfahrzeugs dienen wird. Diese Hebebühne sollte so platziert werden, dass auch der Kunde Zugang zu ihr hat.
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