Finanzierungsbedingungen

Ihr Antrag über die Gewährleistung einer Finanzierung wird nach den Standardbedingungen von Volkswagen Financial Services bewertet.

Standardbedingungen der Gesellschaft Volkswagen Financial Services:
Preis des GebrauchtwagensAnzahlung im VorausKreditabsicherung
Bis 400 000,–10 %Sicherungsübertragung von Rechten
400 000,– bis 1 000 000,–20 %Sicherungsübertragung von Rechten und Abtretung einer Kaskoversicherung
Über 1 000 000,–30 %Sicherungsübertragung von Rechten und Abtretung einer Kaskoversicherung oder Abtretung einer Kaskoversicherung und Pfandrecht

Die Sicherungsübertragung von Rechten ist die Möglichkeit der Übertragung des Eigentums des Kreditgegenstands vom Schuldner im Vorteil des Gläubigers. Der Gläubiger kann dieses Recht z. B. in dem Fall nutzen, dass der Schuldner nicht seine Verpflichtungen erfüllt (zahlt nicht den Kredit zurück). Der Gläubiger kann so auch den Finanzierungsgegenstand für dessen nachfolgenden Verkauf sichern, damit nicht bezahlte Verbindlichkeiten des Schuldners abgedeckt werden.

Die Abtretung einer Kaskoversicherung bedeutet die Bindung der Auszahlung einer Versicherungserfüllung an vereinbarte Bedingungen. Die Auszahlung der Versicherungserfüllung kann so der Gläubiger im Fall der Nichterfüllung der Verpflichtungen des Gläubigers (Nichtbezahlung eines Kredits) blockieren.

Das Pfandrecht dient zur Sicherung einer Forderung in dem Fall, dass die Schuld, die ihr entspricht, nicht rechtzeitig gezahlt wird.

  • Maximale Vertragslänge: 72 Monate
  • Minimal finanzierter Wert / Kredithöhe: 20 000 CZK
  • Beschränkung des Herstellungsjahres des Fahrzeugs: max. Alter des Wagens bei Vertragsabschluss bis zu 10 Jahre, bei ordentlicher Beendigung bis zu 13 Jahre
  • Max. Anzahl der gefahrenen Kilometer: 199 000 km

Die Abteilung der Vertragsgenehmigung behält sich das Recht vor, in individuellen Fällen nachträgliche Unterlagen für die Bewertung der Bonität des Kunden anzufordern.

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